Aktualisierte Verordnung (EU) 2023/1542 (Neue EU-Batterieverordnung mit verbesserten Anforderungen an Nachhaltigkeit, Recycling und Sicherheit)
98 2024-01-03
Einige der wichtigsten Änderungen sind :

  • Nicht-chemischer Teil : Anforderungen an Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung, Markierung und Informationen, um das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Batterien in der Union zu ermöglichen.Kennzeichnung und Markierung von Batterien.Alle Batterien müssen mit detaillierten Herstellungsinformationen (einschließlich Name des Herstellers, Postanschrift, Internet- und E-Mail-Adresse, Herstellungsort, Herstellungsdatum...), Informationen über die Batterie, in der Batterie enthaltene gefährliche Stoffe außer Quecksilber, Kadmium oder Blei, QR-Code, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung usw. gekennzeichnet sein.Kohlenstoff-Fußabdruck-Erklärung für Batterien für Elektrofahrzeuge, wiederaufladbare Industriebatterien und LMT-Batterien Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen. Ab dem 18. August 2027 müssen Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch, mit Ausnahme von Knopfzellen, elektrochemische Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen erfüllen.Bis zum 31. Dezember 2023 wird die Europäische Kommission Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung nicht wiederaufladbarer Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch veröffentlichen.EU-Konformitätserklärung.


  • Beschränkung von Stoffen.



  • VTC Power freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die EU) 2023/1542 Verordnung für unsere Batterien bereits erhalten haben und unsere europäischen Kunden unsere Batterien ohne Einschränkungen verwenden können.

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