Bewertung der Konformität
1 2024-07-19
Konformitätsbewertung

     Ein Hersteller kann ein Produkt nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, wenn es alle geltenden Anforderungen erfüllt. Das Konformitätsbewertungsverfahren wird durchgeführt, bevor das Produkt verkauft werden kann. Das Hauptziel der Europäischen Kommission ist es, sicherzustellen, dass keine unsicheren oder anderweitig nicht konformen Produkte auf den EU-Markt gelangen.





Was ist Konformitätsbewertung?

     Ein Produkt wird einer Konformitätsbewertung unterzogen, bevor es in den Verkehr gebracht wird

         Es muss nachweisen, dass es alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

         Sie umfasst Prüfung, Inspektion und Zertifizierung.

         In den geltenden Produktvorschriften ist das Verfahren für jedes Produkt festgelegt.


Ziele des Konformitätsbewertungsverfahrens


         Nachweis, dass ein Produkt, das in Verkehr gebracht werden soll, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

         Das Verfahren soll das Vertrauen der Verbraucher, der Behörden und der Hersteller in die Konformität der Produkte gewährleisten.


Wie funktioniert das in der Praxis?

         In den Produktvorschriften werden die Konformitätsbewertungsverfahren für jedes Produkt beschrieben.

         Die Hersteller können zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen, falls zutreffend.

         Der Hersteller führt die Bewertung durch. Der Konformitätsbewertungsprozess schließt eine Konformitätsbewertungsstelle ein, wenn dies in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist - siehe benannte Stellen.

Beide Verfahren tragen dazu bei, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.


Konformitätserklärung


       Im Rahmen der Konformitätsbewertung muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine Konformitätserklärung ausstellen (DoC). Die Erklärung sollte alle Informationen zur Identifizierung enthalten:

         das Produkt

         die Gesetzgebung, nach der es ausgestellt ist

         den Hersteller oder den Bevollmächtigten

         die benannte Stelle, falls zutreffend

         gegebenenfalls einen Verweis auf harmonisierte Normen oder andere normative Dokumente


Warnung vor unregulierten Bescheinigungen


     Unregulierte Bescheinigungen, die neben anderen Bezeichnungen oft auch als "freiwillige Bescheinigungen" bezeichnet werden, werden häufig für einige Produkte, die unter die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, von Zertifizierungsstellen ausgestellt, die nicht in ihrer Eigenschaft als notifizierte Stellen nach EU-Recht handeln. Diese Praktiken sind irreführend, da nur notifizierte Stellen Konformitätsbescheinigungen für harmonisierte Produkte und nur in dem Bereich ausstellen dürfen, für den sie notifiziert sind. Wenn eine Stelle beispielsweise für die Ausstellung von Bescheinigungen für Maschinen notifiziert ist, darf sie keine (freiwilligen oder sonstigen) Bescheinigungen für Produkte ausstellen, die keine Maschinen sind (z. B. persönliche Schutzausrüstung - Masken).


     Bitte beachten Sie, dass freiwillige oder andere zusätzliche Bescheinigungen nach EU-Recht kein anerkanntes Mittel zum Nachweis der Konformität sind. Folglich haben sie bei Kontrollen durch die Marktaufsichtsbehörden oder den Zoll keinen Wert. Eine Ausnahme besteht jedoch in Fällen, in denen die freiwillige Zertifizierung in spezifischen Rechtsvorschriften vorgesehen ist. In solchen Fällen ist das Zertifikat zwar nicht verpflichtend, muss aber, wenn es erworben werden soll, ausdrücklichen Anforderungen genügen.

   Freiwillige Bescheinigungen können den Eindruck erwecken, dass das Produkt mit den geltenden EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften übereinstimmt, obwohl solche Bescheinigungen nicht von einer autorisierten Stelle ausgestellt werden.


    Freiwillige Bescheinigungen dürfen nicht mit der Zertifizierung der Konformitätsbewertung durch Dritte verwechselt werden, die von benannten Stellen in ihrem Zuständigkeitsbereich vorgenommen wird, da Begriffe wie "Zertifizierung" oder "unabhängiger Dritter" verwendet werden oder die CE-Kennzeichnung auf der Bescheinigung vorhanden ist.


    Die CE-Kennzeichnung kann nur nach Prüfung des Produkts und Durchführung des in den geltenden EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens angebracht werden. Es ist nicht zulässig, dass freiwillige Zertifikate eine CE-Kennzeichnung tragen.

coco@vtc-energy.com

8618188625032

https://www.facebook.com/profile.php?id=100064189415230

https://twitter.com/

https://www.pinterest.com/

https://www.linkedin.com/company/67513191/admin/feed/posts/

https://www.instagram.com/

https://www.youtube.com/channel/UCpx7JSUfKVHNdHePycl46ig